Gewerbekunden
Gewerbekunden zeichnen sich durch ihre selbst- bzw. eigenständige Arbeit aus. Sie
sind keine Angestellten und können einen Gewerbeschein, Handelsregisterauszug oder eine Bestätigung über den eigenen Steuerberater als Nachweis anführen. Die Ausübung des Gewerbes als Haupterwerb ist
in der Regel Voraussetzung. Ein Nebenerwerb kann auch in Einzelfällen akzeptiert werden. Hierbei ist über den Hersteller zu prüfen. Ein Gewerbe grenzt sich darüber hinaus von einer freiberuflichen Tätigkeit ab; ein gewerblicher Nachlass kann aber auch bei einer freiberuflichen Tätigkeit berücksichtigt werden.
Weitere Nachlassvoraussetzungen, welche
im Einzelfall geprüft und ggf. nachgewiesen werden sollten:
- Mindestalter des Gewerbes
- (Mindest-)Fuhrparkgröße
- Zulassung auf Firma / Unternehmens- adresse obligatorisch
- Gültigkeit eines Großkundenvertrags
- Gültigkeit von Konzernmarken