AGB der carneoo GmbH

 

§1 Anwendungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen der carneoo GmbH, Metzer Straße 10, 10405 Berlin - gelten für alle Angebote sowie alle Vermittlungen, die über die Internetportale des Unternehmens, die Intranet Plattformen von angeschlossenen Partnern, eine Marketingaktion oder über einen sonstigen Direktkontakt zwischen Kunden und der carneoo GmbH getätigt werden. Als Kunde wird jeder bezeichnet, welcher auf der Carneoo GmbH Website über die vorgenannten Kanäle kommuniziert und/oder Kontakt aufnimmt.

§2 Vermittlungsvertrag

(1) Die carneoo GmbH wird vom Kunden beauftragt einen Kaufvertrag zwischen dem Kunden und einem mit der carneoo GmbH kooperierendem Händler zu vermitteln.

(2) Der Vermittlungsauftrag ist mit seiner Übermittlung durch die carneoo GmbH an den kooperierenden Händler erfüllt. Der Kaufvertrag kommt lediglich zwischen dem kooperierenden Händler und dem Kunde zustande. Die carneoo GmbH ist ausdrücklich nicht Vertragspartei des Kaufvertrages und hat auf die Erfüllung der sich daraus ergebenden vertraglichen Pflichten keinen Einfluss. Die carneoo GmbH übernimmt keine Haftung und keine Gewähr für das Zustandekommen und die Durchführung der vermittelten Verträge und wird diese auch nicht überprüfen.

§3 Preise, Fahrzeugübergabe und Lieferzeiten

(1) Die Erstellung eines Vermittlungsangebotes durch die carneoo GmbH erfolgt kostenlos, unabhängig davon, ob der Kunde das Angebot annimmt oder sich dagegen entscheidet. Eine Vermittlungsgebühr, eine gesonderte vom Kunden zu zahlende Provision, Vorauszahlungen oder ähnliches werden bei Lieferung innerhalb von Deutschland nicht erhoben, sofern der Vermittlungsauftrag nicht ausdrücklich eine gesonderte Regelung hierzu enthält. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen werden gesonderte Regelugen zwischen den Vertragspartnern getroffen.

(2) Die angegebenen Preise für das Fahrzeug sind, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Überführungs- oder Werksauslieferungskosten werden ausgewiesen.

(3) Die Fahrzeugübergabe erfolgt am Standort des Werks. Je nach Übergabeort fallen unterschiedliche Überführungs- bzw. Werksabholungskosten an. Eine Anlieferung an einen vom Kunden bestimmten Ort kann gesondert vereinbart und berechnet werden. Sollte in dem Angebot eine kundenbezogene Prämie berücksichtigt sein, muss das Fahrzeug vor Auslieferung auf den im Vermittlungsauftrag genannten Kunden zugelassen werden. Andernfalls können ggf. eingerechnete Prämien nicht gewährt werden und müssen vom Kunden zurück erstattet werden.

(4) Informationen zu den Lieferzeiten erhält der Kunde von dem vermittelten Händler mit dem Kaufvertrag und in der anschließenden Auftragsbestätigung.

§4 Kauf-, Leasing-, Finanzierungsverträge

(1) Der Kunde erhält auf der Grundlage des Vermittlungsauftrages vom auslieferndem Händler den Kaufvertrag. Bei Leasing und Finanzierungen erhält der Kunde ggf. zusätzlich die Vertragsunterlagen des begleitenden Finanzdienstleisters.

(2) Die carneoo GmbH ist ausschließlich Vermittler und wird nicht Bestandteil der vermittelten Verträge. Die carneoo GmbH trägt keine Verantwortung für Inhalt und Ausführung der jeweiligen Verträge.

(3) Der Kaufpreis wird einschließlich Überführungs- oder Werksauslieferungskosten unmittelbar vor Fahrzeugübernahme an den ausliefernden Händler fällig. Die Zahlung erfolgt direkt an den Händler. Bei Finanzierungs- und Leasingverträgen erfolgt die Zahlung entsprechend des mit dem jeweiligen Finanzdienstleisters geschlossenen Vertrages.

§5 Haftung und Schadenersatz

(1) Die carneoo GmbH ist eine reine Vermittlungsagentur und haftet nicht für die Annahme des Vermittlungsauftrages durch den Händler und allen sich aus einer eventuellen verspäteten Annahme oder einer Nichtannahme des Auftrages durch den Händler ergebenden Folgen. Die carneoo GmbH haftet auch nicht dafür, dass die Bestandteile des Vermittlungsauftrages vollständig und richtig in den anschließenden Kaufvertrag übernommen werden.

(2) Die carneoo GmbH haftet nicht für sämtliche Angelegenheiten aus dem Kaufvertrag zwischen Kunden und Händler/Hersteller. Insbesondere haftet die carneoo GmbH nicht für die Vertragserfüllung durch den Händler oder durch den Hersteller/Importeur des Fahrzeuges. Zudem haftet die carneoo GmbH nicht für die Beschaffenheit und irgendwelche Mängel aus dem Betrieb des Fahrzeuges.

(3) Die carneeo GmbH haftet ausschließlich für den Vermittlungsvertrag und für diesen auch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von ihr zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die carneoo GmbH bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Außerdem haftet die carneoo GmbH für Schäden uneingeschränkt, für die zwingende gesetzliche Vorschriften eine Haftung vorsehen. Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die Erfüllungsgehilfen der carneoo GmbH.

§6 Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Gleiches gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.